FAQ Händehygiene
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FAQ:
Welche Vorrichtung müssen Betriebe bereit stellen? In der deutschen Arbeitsstättenverordnung ist nicht vorgeschrieben, wie betriebliche Waschräume ausgestattet werden müssen. Ergänzend zu dieser Verordnung gibt es allerdings eine Arbeitsstättenrichtlinie (ASR 35/1-4), die sowohl Papierhandtücher als auch Warmlufthändetrockner und Textilhandtuchautomaten, die gebrauchtes und sauberes Handtuch separieren, für geeignet hält. Die europäische Lebensmittelhygieneverordnung sieht für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, „Mittel zur hygienischen Handtrocknung vor“ (Anlage II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Bei der Interpretation dieses Begriffs orientieren sich die Gesundheitsministerien der deutschen Bundesländer erneut an den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie. Gesetzlich sind somit verschiedene Trocknungsmethoden erlaubt, auch in hygienisch sensiblen Bereichen. zur Übersicht |
